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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetschaufträge

 

Übersetzungsarbeiten und Dolmetscheinsätze stellen eine besondere Art von Dienstleistungen dar. Sie können daher nur zu diesen Geschäftsbedingungen ausgeführt werden. Anderslautende Vereinbarungen, auch auf Auftragsvordrucken des Auftraggebers, sowie die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

I        Grundlage der Berechnung

1.1    Übersetzungsarbeiten werden nach dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird nach der Zeilenanzahl oder Wortzahl ermittelt. Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 50-55 Anschläge. Bei Auflistungen von Begriffen gilt jeder Begriff als eine Zeile. Die Beurteilung der Texte bezüglich ihres Schwie­rigkeitsgrads behalten wir uns vor.

Übersetzungen von einer Fremdsprache in eine andere erfordern je nach Sprachkombination einen 25-100% Aufschlag auf den jeweiligen Zeilenpreis der preishöhe­ren Sprache.

Für die Erledigung von Eilaufträgen, deren Anfertigung die Leistung von Überstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit (z. B. abends oder über das Wochenende) erforderlich macht, wird ein Zuschlag von 25% bis zu 100% in Rechnung gestellt.

Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Korrek­turlesen von deutschen und fremdsprachigen Texten sowie Formatierungsarbeiten am Computer werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

Pro Auftrag und Sprache werden mindestens 30 Zeilen berechnet, auch wenn der Text kürzer sein sollte.

1.2    Bei Dolmetscheinsätzen (Verhandlungsdolmetschen) wird die erbrachte Leistung nach dem Zeitaufwand be­rechnet. Angefangene Stunden werden auf 60 Minuten aufgerundet. Die Fahrzeiten werden mit 100% des je­weiligen Honorarsatzes und die Fahrtkosten in der tat­sächlichen Höhe in Rechnung gestellt.
Bei der Zusammen- und Bereitstellung von Konferenz- dolmetscher-Teams (simultan oder konsekutiv) gelten die Bedingungen der AIIC (Association Internationale des Interprètes de Conférence, Genf).

Eintrittsgelder, Fahrtkosten sowie Kost- und Logis gehen – soweit nicht anders vereinbart – zu Lasten des Auftraggebers.

II       Schutzklauseln

Das Urheberrecht verbleibt beim Übersetzer; wir behal­ten uns alle Rechte an von uns erbrachten Leistungen und Nebenleistungen vor; die Zustimmung zur Verän­derung sowie Nutzung und Verwertung der Leistung und Nebenleistung muss vorab erteilt werden.

Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

Zur Ausführung der Aufträge behalten wir uns das Recht vor, uns Dritter zu bedienen, die wir sorgfältig hierfür auswählen.

Der Auftraggeber darf nur mit schriftlicher Genehmi­gung von ELWA Übersetzungsteam in direkten Kontakt mit dem/r Übersetzer/in bzw. Dolmetscher/in treten.

III      Liefertermin

Die von uns genannten Liefertermine werden in der Regel eingehalten. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so sind wir berech­tigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatz­ansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollten wir aus sonstigen Gründen in Verzug geraten und ist es dem Auftraggeber nicht möglich, eine angemessene Nachfrist zu gewähren, ist er berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist Elwa Übersetzungs­team jedoch nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.

IV      Ausführung

Alle Übersetzungen werden bestmöglich angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anwei­sungen oder Unterlagen mitgegeben werden, in die all­gemein übliche lexikographisch vertretbare bzw. allge­mein verständliche Version übersetzt. Wenn nicht aus­drücklich anders vereinbart, behalten wir uns vor, die Übersetzung in der Raumeinteilung und Anordnung frei zu gestalten.

V       Zahlung

Dolmetschdienste, Lektorat und Übersetzungsarbeiten sind Dienstleistungen, die sofort netto nach Erhalt der Rechnung zahlbar sind.

Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung bleiben gelieferte Leistungen unser Eigentum.

VI      Reklamationen, Haftung, Verjährung

Wir erteilen grundsätzlich keine Druckfreigabe. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede von uns gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit zu prüfen. Für etwaige Fol­geschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, haften wir nicht.

Sollte eine Übersetzung sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler aufweisen, müssen uns diese sofort nach Entdeckung schriftlich und möglichst detail­liert gemeldet werden. Bei begründeten, ordnungsge­mäß gerügten Mängeln haben wir das Recht, nach un­serer Wahl die Übersetzung oder die Leistung mindes­tens zweimal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

Schlägt die Nachbesserung nachweislich fehl, ist der Kunde berechtigt, das Honorar angemessen zu kürzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Reklamationen jeder Art können nur innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen, vom Liefertermin an ge­rechnet, geltend gemacht werden. Geschieht dies nicht, gilt die Übersetzungsleistung als vertragsgemäß er­bracht, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei druckreif bestellten und mit entsprechendem Zu­schlag berechneten Übersetzungen bzw. bei Korrek­torats- oder Lektoratsarbeiten haften wir bis zur Höhe des von uns in Rechnung gestellten Betrages.

VII     Stornierung

7.1    Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt even­tuell angefertigten Teile der Übersetzung bezahlt wer­den. In allen Fällen wird mindestens eine Unkostenpau­schale von EUR 100,- in Rechnung gestellt. Bei Aufträ­gen ab EUR 1.000,- netto werden prozentuale Storno­gebühren in Rechnung gestellt, mindestens 30% des Auftragsvolumens.

7.2    Wird ein Dolmetschauftrag weniger als 30 Kalendertage vor Beginn abgesagt oder das Auftragsvolumen redu­ziert, so werden 30% des vereinbarten Honorars bzw. der Honorar-Differenz (ergänzend zum neu zu verein­barenden Honorar) fällig; bei einer Absage weniger als 14 Kalendertage – 50%, 7 Tage – 75% und 72 Stunden oder weniger vor Beginn werden 100% des vereinbar­ten Honorars fällig.

VIII     Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

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