AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetschaufträge
Übersetzungsarbeiten und Dolmetscheinsätze stellen eine besondere Art von Dienstleistungen dar. Sie können daher nur zu diesen Geschäftsbedingungen ausgeführt werden. Anderslautende Vereinbarungen, auch auf Auftragsvordrucken des Auftraggebers, sowie die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
I Grundlage der Berechnung
1.1 Übersetzungsarbeiten werden nach dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird nach der Zeilenanzahl oder Wortzahl ermittelt. Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 50-55 Anschläge. Bei Auflistungen von Begriffen gilt jeder Begriff als eine Zeile. Die Beurteilung der Texte bezüglich ihres Schwierigkeitsgrads behalten wir uns vor.
Übersetzungen von einer Fremdsprache in eine andere erfordern je nach Sprachkombination einen 25-100% Aufschlag auf den jeweiligen Zeilenpreis der preishöheren Sprache.
Für die Erledigung von Eilaufträgen, deren Anfertigung die Leistung von Überstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit (z. B. abends oder über das Wochenende) erforderlich macht, wird ein Zuschlag von 25% bis zu 100% in Rechnung gestellt.
Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Korrekturlesen von deutschen und fremdsprachigen Texten sowie Formatierungsarbeiten am Computer werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Pro Auftrag und Sprache werden mindestens 30 Zeilen berechnet, auch wenn der Text kürzer sein sollte.
1.2 Bei Dolmetscheinsätzen (Verhandlungsdolmetschen) wird die erbrachte Leistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Angefangene Stunden werden auf 60 Minuten aufgerundet. Die Fahrzeiten werden mit 100% des jeweiligen Honorarsatzes und die Fahrtkosten in der tatsächlichen Höhe in Rechnung gestellt.
Bei der Zusammen- und Bereitstellung von Konferenz- dolmetscher-Teams (simultan oder konsekutiv) gelten die Bedingungen der AIIC (Association Internationale des Interprètes de Conférence, Genf).
Eintrittsgelder, Fahrtkosten sowie Kost- und Logis gehen – soweit nicht anders vereinbart – zu Lasten des Auftraggebers.
II Schutzklauseln
Das Urheberrecht verbleibt beim Übersetzer; wir behalten uns alle Rechte an von uns erbrachten Leistungen und Nebenleistungen vor; die Zustimmung zur Veränderung sowie Nutzung und Verwertung der Leistung und Nebenleistung muss vorab erteilt werden.
Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
Zur Ausführung der Aufträge behalten wir uns das Recht vor, uns Dritter zu bedienen, die wir sorgfältig hierfür auswählen.
Der Auftraggeber darf nur mit schriftlicher Genehmigung von ELWA Übersetzungsteam in direkten Kontakt mit dem/r Übersetzer/in bzw. Dolmetscher/in treten.
III Liefertermin
Die von uns genannten Liefertermine werden in der Regel eingehalten. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollten wir aus sonstigen Gründen in Verzug geraten und ist es dem Auftraggeber nicht möglich, eine angemessene Nachfrist zu gewähren, ist er berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist Elwa Übersetzungsteam jedoch nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.
IV Ausführung
Alle Übersetzungen werden bestmöglich angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden, in die allgemein übliche lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, behalten wir uns vor, die Übersetzung in der Raumeinteilung und Anordnung frei zu gestalten.
V Zahlung
Dolmetschdienste, Lektorat und Übersetzungsarbeiten sind Dienstleistungen, die sofort netto nach Erhalt der Rechnung zahlbar sind.
Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung bleiben gelieferte Leistungen unser Eigentum.
VI Reklamationen, Haftung, Verjährung
Wir erteilen grundsätzlich keine Druckfreigabe. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede von uns gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit zu prüfen. Für etwaige Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, haften wir nicht.
Sollte eine Übersetzung sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler aufweisen, müssen uns diese sofort nach Entdeckung schriftlich und möglichst detailliert gemeldet werden. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln haben wir das Recht, nach unserer Wahl die Übersetzung oder die Leistung mindestens zweimal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.
Schlägt die Nachbesserung nachweislich fehl, ist der Kunde berechtigt, das Honorar angemessen zu kürzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Reklamationen jeder Art können nur innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen, vom Liefertermin an gerechnet, geltend gemacht werden. Geschieht dies nicht, gilt die Übersetzungsleistung als vertragsgemäß erbracht, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei druckreif bestellten und mit entsprechendem Zuschlag berechneten Übersetzungen bzw. bei Korrektorats- oder Lektoratsarbeiten haften wir bis zur Höhe des von uns in Rechnung gestellten Betrages.
VII Stornierung
7.1 Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell angefertigten Teile der Übersetzung bezahlt werden. In allen Fällen wird mindestens eine Unkostenpauschale von EUR 100,- in Rechnung gestellt. Bei Aufträgen ab EUR 1.000,- netto werden prozentuale Stornogebühren in Rechnung gestellt, mindestens 30% des Auftragsvolumens.
7.2 Wird ein Dolmetschauftrag weniger als 30 Kalendertage vor Beginn abgesagt oder das Auftragsvolumen reduziert, so werden 30% des vereinbarten Honorars bzw. der Honorar-Differenz (ergänzend zum neu zu vereinbarenden Honorar) fällig; bei einer Absage weniger als 14 Kalendertage – 50%, 7 Tage – 75% und 72 Stunden oder weniger vor Beginn werden 100% des vereinbarten Honorars fällig.
VIII Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.