Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetschaufträge
Übersetzungsarbeiten und Dolmetscheinsätze stellen eine besondere Art von Dienstleistungen dar. Sie können daher nur zu diesen Geschäftsbedingungen ausgeführt werden. Anderslautende Bedingungen, auch wenn sie sich auf dem Auftragsvordruck des Auftraggebers befinden, werden nicht anerkannt. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
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Grundlage der Berechnung
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1.1 Übersetzungsarbeiten werden nach dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad berechnet.
Der Umfang wird nach der Zeilenanzahl in der Zielsprache ermittelt. Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 50-55 Anschläge. Bei Auflistungen von Begriffen gilt jeder Begriff als eine Zeile. Wenn in der Zielsprache keine lateinischen oder kyrillischen Schriftzeichen verwendet werden, so wird die Zeilenzahl anhand der Ausgangssprache ermittelt.
Der Schwierigkeit nach werden die Texte eingeteilt in:-
Einfach
Allgemeine Texte, die keine Fachausdrücke aus der Technik, Wirtschaft, Recht, Naturwissenschaften usw. enthalten. -
Mittelschwer:
Texte, die teilweise Fachausdrücke enthalten und/oder eine komplizierte Gesamtkomposition haben sowie Urkunden und einfache Firmenkorrespondenzen. -
Schwer:
Fachtexte wie EDV- und technische Handbücher, Maschinenbeschreibungen, Verträge aller Art, Geschäftsberichte, Geschäftsbedingungen, Bank- und Versicherungstexte, notarielle Urkunden, fachbezogene Korrespondenz etc. -
Besonders schwer:
Texte, sie sowohl aufgrund der verwendeten Fachterminologie als auch der Thematik vom Übersetzer über das Sprachwissen hinaus ein vertieftes Fachwissen erforderlich machen. Werbewirksame Texte. Veröffentlichungen.
Die Beurteilung der Texte entsprechend der o. g. Schwierigkeitsabstufung sowie die Festlegung der Zuschläge behalten wir uns vor. Übersetzungen von einer Fremdsprache in eine andere erfordern je nach Sprachkombination einen 50-100% Aufschlag auf den jeweiligen Zeilenpreis der preishöheren Sprache. Für die Erledigung von Eilaufträgen, deren Anfertigung die Leistung von Überstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit (z. B. abends oder über das Wochenende) erforderlich macht, wird ein Zuschlag von 25% bis zu 100% in Rechnung gestellt. Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Korrekturlesen von deutschen und fremdsprachigen Texten sowie gesonderte und Formatierungsarbeiten am Computer werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Pro Auftrag und Sprache werden mindestens 20 Zeilen berechnet, auch wenn der Text kürzer sein sollte. Das Urheberrecht bleibt beim Übersetzer, die Zustimmung muss jeweils erteilt werden.
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Einfach
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1.2 Bei Dolmetscheinsätzen (Verhandlungsdolmetschen) wird die erbrachte Leistung
nach dem Zeitaufwand berechnet.
Angefangene Stunden werden auf 60 Minuten aufgerundet. Die Fahrzeiten werden mit 100% des jeweiligen Honorarsatzes und die Fahrtkosten in der tatsächlichen Höhe in Rechnung gestellt. Bei der Zusammen- und Bereitstellung von Konferenzdolmetscher-Teams (simultan oder konsekutiv) gelten die Bedingungen der AIIC (Association Internationale des Interprètes de Conférence, Genf).
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1.1 Übersetzungsarbeiten werden nach dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad berechnet.
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Schutzklausel
Der Auftraggeber darf nur mit schriftlicher Genehmigung von ELWA Übersetzungsteams in direkten Kontakt mit dem/r Übersetzer/in bzw. Dolmetscher/in treten. In jedem Fall von Zuwiderhandlung und Abwerbung wird Anzeige erstattet.
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Liefertermin
Die von uns gegebenen Liefertermine werden in der Regel eingehalten. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt, so sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
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Ausführung
Alle Übersetzungen werden bestmöglich angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden, in die allgemein übliche lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht, wird die Übersetzung in der Raumeinteilung und Anordnung des Ausgangstextes geschrieben.
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Zahlung
Dolmetschdienste und Übersetzungsarbeiten sind Dienstleistungen, die sofort netto nach Erhalt der Rechnung zahlbar sind.
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Mängelrügen
Sollte eine Übersetzung sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler aufweisen, muß uns dies sofort nach Entdeckung gemeldet werden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Neuübersetzung; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, gleich aus welchem Grunde, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Gibt der Auftraggeber keine Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, so sind Wandlung und Schadenersatz ausgeschlossen. Korrekturen durch Dritte entbinden uns von der Garantie.
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Verjährungsfrist
Reklamationen jeder Art können nur innerhalb einer Frist von 30 Tagen, vom Liefertermin an gerechnet, geltend gemacht werden.
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Gewährleistungen
Für nachweislich durch Übersetzungsfehler entstandene unmittelbare Schäden haften wir nach Maßgabe der in Absatz 7 angegebenen Verjährungsfrist, bei druckreif bestellten und mit entsprechendem Zuschlag berechneten Übersetzungen bis zur Höhe des von uns in Rechnung gestellten Betrages.
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Stornierung
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell angefertigten Teile der Übersetzung bezahlt werden.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
Impressum
Elwa Übersetzungsteam
Inh. Waleri Schmidt
Eifelstr. 22
50677 Köln
Tel. 0221-311426
Fax 0221-326787
elwa@team91.de
www.team91.de
USt.-ID-Nr. DE123010299
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MdStV:
Waleri Schmidt
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